In den Nachlass des verstorbenen Arbeitnehmers fallen alle vor dem Tod entstandenen Ansprüche, nämlich:
- Der laufende Monatslohn bis zum Todestag
- Offene Überstunden- und Überzeit-Ansprüche
- Offene Ferienansprüche
- etc.
Den jeweiligen Begünstigten bzw. Berechtigten fallen alle durch oder nach dem Tod entstandenen Ansprüche an, wie:
- Lohnnachgenuss (unterstützte Hinterbliebene)
- Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtungen
- Obligatorische betriebliche Vorsorge
- Überobligatorische Personalvorsorge (nach Reglement)
- Abgangsentschädigung gemäss OR 339b, nebst Lohnfortzahlungspflicht (Beurteilung im konkreten Einzelfall)