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Arbeitnehmertod

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Koordinationsfälle

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertod
Stichworte:
Arbeitnehmertod
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Lohnnachgenuss sind oft folgende Koordinationsbegebenheiten zu beachten:

  • Der Lohnnachgenuss ist unabhängig von allfälligen Ansprüchen gegen Dritte, die für den Tod des Arbeitnehmers verantwortlich sind, geschuldet
    • Anrechnungspflicht allgemein
      • Ob der Lohngenuss auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen ist, entscheidet das anwendbare Haftpflichtrecht (umstritten)
    • Anrechnungspflicht gegenüber dem den Tod verantwortenden Arbeitgeber
      • Gegenüber einem solchen Arbeitgeber besteht ein kumulativer Anspruch auf Lohnnachgenuss und Schadenersatz
  • Der unterhaltsberechtigte Scheidungsgatte, der mangels Angehöriger des ersten Kreises anspruchsberechtigt ist, hat, insoweit Anspruch auf einen Lohnnachgenuss, als dieser den Unterhaltsbeitrag übersteigt
    • Dies gilt auch für ausnahmsweise passiv vererbliche Scheidungsrenten, was im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen ist
  • Für unterhaltsberechtigte, erwachsene Kinder gilt das Gleiche wie für den oberwähnten unterhaltsberechtigten Scheidungsgatten

Literatur

  • EGLI HANS-PETER, Der Lohnnachgenuss (OR 338,2), in: ZBJV 1979 S. 26

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