Einleitung zum Arbeitnehmertod
Ein Arbeitnehmertod liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während laufendem Arbeitsverhältnis verstirbt.
Stirbt der Arbeitnehmer, erlischt das Arbeitsverhältnis von Gesetzes wegen (OR 338 Abs. 1).
Der Arbeitnehmertod löst verschiedene Implikationen aus:
Auf dieser Website finden Sie arbeitsrechtliche Informationen zum Fall des Todes eines Arbeitnehmers.